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Überwachung-von--E-Mail--und-Internetznutzung-am-Arbeitsplatz

Überwachung von E-Mail- und Internetznutzung am Arbeitsplatz

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Welche Regeln sind bei der Überwachung der E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz zu beachten?

Obwohl die Nutzung der Telekommunikation als Arbeitsinstrumente in vielen Betrieben nicht mehr wegzudenken ist, kann übermässiges, zweckfremdes oder privates Benutzen dieser Telekommunikationsmittel den Arbeitgeber nicht nur durch verlorene Arbeitsleistung oder evtl. zusätzliche Verbindungskosten finanziell schaden, sondern durch eingeschleppte Störprogramme (z.B. Viren) oder übermässige Systembelastung die technische Infrastruktur und damit oft auch das Rückgrat des Unternehmens gefährden.

Das Besuchen von bestimmten Internetseiten oder Ab- resp. Anrufen von Diensten kann für das Unternehmen darüber hinaus nicht nur rufschädigend, sondern auch unerwünschte rechtliche Konsequenzen haben.

Daher entsteht oft der Wunsch des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei der Nutzung der betrieblichen Telekommunikationseinrichtungen ‹über die Schulter› zu schauen. Unter betrieblichen Telekommunikationseinrichtungen sind sämtliche vernetzte Dienste wie Telefon, Internet, E-Mail, Pager etc. zu verstehen, die der Arbeitgeber zur Leistungserstellung bereitstellt.

Eine gesonderte Betrachtung verdient die Kontrolle und Einschränkung von (übermässiger) privater Kommunikation des Arbeitnehmers mit seinen eigenen Telekommunikationseinrichtungen (z.B. Handy, SMS, Pager etc.).

Sie können eine Checkliste zur Überwachung von E-Mail- und Internetnutzung hier downloaden.

Checkliste - Überwachung von E-Mail- und Internet am Arbeitsplatz



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